Berlin: Dürfen "Kampfhunde" ab Juli wieder U-Bahn fahren?


Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Qualitätsförderung (FVM-A4, Fach: 43110)
Potsdamer Straße 188
10783 Berlin

Sitz: Berlin   
Vorsitzender des Vorstand:
AG Berlin- Aufsichtsrates: Rüdiger vorm Walde, Charlottenburg Senator (Vorsitzender) HRA 31152 Wolfgang Branoner Dr. Hans-H. Dubenkropp
Dr. Joachim Niklas, Hilmar Schmidt-Kohlhas

Bearbeitung: Frau Butke        Tel.: 256 29159         Berlin, 08.05.2001

Sehr geehrter Herr Dr. Mosser,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat in den geltenden Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Hunden neu geregelt. Diese Bestimmungen sind für alle dem VBB angeschlossenen Mitglieder bindend, somit auch für die BVG. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat dieser
Änderung zugestimmt.

Wir (als BVG) haben uns im zuständigen Gremium des VBB dafür ausgesprochen, die Beförderungsbestimmungen dahingehend zu ändern, dass nur ein Leinen- und Maulkorbzwang bestehen soll. Der Ausschluss zur Beförderung bestimmter Hunderassen soll somit entfallen.

Ein Entscheid liegt hierüber noch nicht vor.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen dienlich gewesen zu sein,
verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Butke